Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit, wegen körperlicher oder gesundheitlicher Handicaps nicht mehr in der Lage sind, eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, ermöglicht die aufsuchende Betreuung zumindest eine zahnmedizinische Grundversorgung. Vertragszahnärzte können mit stationären Pflegeeinrichtungen hierfür sogenannte Kooperationsverträge abschließen. Die weitere Abwicklung mit der KZVB kann seit Januar auch online erfolgen.