Die Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen ist eine große Herausforderung für den Zahnarzt. Dank eines neuen Vertrages zwischen der KZVB und der AOK Bayern wird der damit verbundene Aufwand nun zusätzlich vergütet. Seit dem 1. April 2025 können bayerische Vertragszahnärzte, die bei Versicherten der AOK Bayern Behandlungen unter Intubationsnarkose (ITN) durchführen, an diesem Vertrag teilnehmen.