Dr. Rüdiger Schott und Dr. Irmgard Stippler unterzeichneten einen Vertrag, der die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen mit schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen verbessert.
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„Wir lassen Pflegebedürftige und Behinderte nicht im Stich“

ITN-Vertrag mit der AOK Bayern: Teilnahme jetzt möglich

Die Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen ist eine große Herausforderung für den Zahnarzt. Dank eines neuen Vertrages zwischen der KZVB und der AOK Bayern wird der damit verbundene Aufwand nun zusätzlich vergütet.

Seit dem 1. April 2025 können bayerische Vertragszahnärzte, die bei Versicherten der AOK Bayern Behandlungen unter Intubationsnarkose (ITN) durchführen, an diesem Vertrag teilnehmen. Die Vereinbarung ist ein wichtiges Signal: Auch die Schwächsten in unserer Gesellschaft haben Anspruch auf eine zahnmedizinische Versorgung. Zahnärzte, die sich dieser Herausforderung stellen, bekommen nun zumindest eine kleine finanzielle Entschädigung dafür.

Worum geht es?

Der Vertrag richtet sich an Versicherte der AOK Bayern, die unter schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen leiden und mindestens Pflegegrad 4 haben. Diese Patientengruppe benötigt oft eine Behandlung unter ITN. Hierbei entsteht auch in der Zahnarztpraxis ein Mehraufwand, der in der Vergangenheit nicht honoriert wurde. Mit dem neuen Vertrag erhalten teilnehmende Praxen künftig eine Pauschale von 150 Euro pro Behandlungsfall. Insgesamt stellt die AOK Bayern 150.000 Euro pro Kalenderjahr dafür zusätzlich zur Verfügung.

Wie können Zahnärzte teilnehmen?

Die Teilnahme am ITN-Vertrag ist Voraussetzung für die Abrechnung der neuen Pauschale. Auch die betroffenen Versicherten müssen sich einschreiben. Das genaue Verfahren ist in einem Ablaufdiagramm detailliert dargestellt.

Die wesentlichen Schritte:

  • Einschreibung der Zahnarztpraxis: Vertragszahnärzte, die ITN-Behandlungen anbieten, müssen sich für den ITN-Vertrag registrieren.
  • Einschreibung der Patienten: Versicherte der AOK Bayern, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen ebenfalls eingeschrieben werden.
  • Abrechnung über die KZVB: Nach erfolgter Einschreibung können Behandlungen unter ITN gemäß den neuen Vergütungsregelungen abgerechnet werden.

Warum ist dieser Vertrag so wichtig?

Viele Zahnärzte in Bayern engagieren sich seit Jahrzehnten mit großem Einsatz für besonders vulnerable Patientengruppen. Ihr Engagement verdient nicht nur moralische Anerkennung, sondern auch eine zusätzliche Vergütung. Der ITN-Vertrag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und sichert langfristig eine bessere Versorgung.

Jetzt handeln!

Die Einschreibung ist ab sofort möglich. Die erforderlichen Formulare können in gewohnt bequemer Weise unter kzvb.de bestellt werden.

Der KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott begrüßt das Engagement der AOK Bayern: „Mit diesem Vertrag setzen wir gemeinsam ein starkes Zeichen. Niemand wird im Stich gelassen. Zahnärzte, die sich in diesem Bereich engagieren, haben sich das zusätzliche Honorar mehr als verdient.“

Maximilian Schwarz
Leiter des Geschäftsbereichs Rechtsangelegenheiten und Gerichtsverfahren
Rechtsanwalt (Sydikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Medizinrecht