„Wer anschafft, zahlt“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Konnexitätsprinzip ist ein Grundsatz im Staatsrecht, demzufolge Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammengehören. Die Instanz, die ein Gesetz beschließt, ist auch für dessen Finanzierung zuständig. In Bayern heißt das umgangssprachlich: „Wer anschafft, zahlt“.

Leider wird das Konnexitätsprinzip bei der Telematik-Infrastruktur (TI) seit Langem allenfalls teilweise beachtet. Die Pauschalen, die wir für Kartenleser, Konnektoren und Software-Updates bekommen, sind in den seltensten Fällen kostendeckend. Beim elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) scheint nun ein neuer Höhepunkt bei der Abwälzung von Kosten auf die Betroffenen erreicht zu sein. Bis zu 2.000 (!) Euro verlangt ein PVS-Hersteller für die nötigen Module – natürlich plus monatlicher Pauschalen.

Wir Zahnärzte wissen leider noch immer nicht genau, wie hoch die Mitfinanzierungsbeträge sein werden, die die einzelne Praxis erhält. Gemäß einer Vereinbarung der Bundes-KZV und des GKV-Spitzenverbandes stehen deutschlandweit 25 Millionen Euro für rund 50 000 Praxen zur Verfügung. Nach Adam Riese wären das etwa 500 Euro pro Praxis. Wenn wir auf bis zu 75 Prozent der Kosten sitzen bleiben, ist das ein weiterer Skandal zusätzlich zu all den Pleiten und Pannen beim Auf- und Ausbau der TI.

Das EBZ ist wohl gemerkt ein guter Ansatz und würde die Abläufe in den Praxen erheblich vereinfachen. Aber 1.500 Euro „Selbstbehalt“ sind für eine kleine Einzelpraxis kein Pappenstiel. Viele ältere Kollegen werden sich gut überlegen, ob sie diese Investition kurz vor Ende ihres Berufslebens noch tätigen. Doch leider wird das EBZ schon ab 2023verpflichtend. Man zwingt uns also einmal mehr eine teure technische Neuerung auf und missachtet dabei ein rechtsstaatliches Prinzip. So wird die Akzeptanz für die durchaus notwendige Digitalisierung noch weiter schwinden.

Ihr

Dr. Manfred Kinner

Mitglied des Vorstands der KZVB