Warum Zahnärzte ein Testament brauchen

Und „später“ manchmal zu spät ist

Ein Testament als wichtiges Instrument der Vorsorge ist für Zahnärzte weit mehr als eine private Angelegenheit. Wer eine Zahnarztpraxis führt, trägt nicht nur Verantwortung für seine Familie, sondern auch für Mitarbeiter und Patienten, laufende Verträge und oft erhebliche Vermögenswerte. Ohne klare letztwillige Verfügung kann der plötzliche Ausfall des Praxisinhabers zu rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Problemen führen.

Unternehmerische Verantwortung über den Tod hinaus

Zahnärzte sind Unternehmer: Sie investieren in moderne Behandlungseinheiten, digitale Röntgentechnik, Praxissoftware und qualifiziertes Personal.

Verstirbt der Praxisinhaber ohne Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass unter Umständen mehrere Erben gemeinsam über die Praxis entscheiden müssen. Diese Erbengemeinschaft ist jedoch selten handlungsfähig. Wichtige Entscheidungen – etwa über die Weiterführung, den Verkauf oder die Einstellung eines Vertreters – können sich verzögern. Für eine Zahnarztpraxis, in der Termine langfristig geplant und Behandlungen fortgeführt werden müssen, ist Zeit jedoch ein kritischer Faktor.

In einem Testament kann der Zahnarzt festlegen, wer die Praxis übernehmen oder verwerten soll. So kann ein bestimmter Erbe als Alleinerbe der Praxis eingesetzt oder ein Testamentsvollstrecker mit entsprechender fachlicher und betriebswirtschaftlicher Kompetenz benannt werden.

Sicherung des Praxiswertes

Der Wert einer Zahnarztpraxis hängt von ihrer Kontinuität ab. Patientenbindung, der gute Ruf und eingespielte Abläufe sind zentrale Faktoren. Wird die Praxis nach dem Todesfall nicht geordnet weitergeführt, sinkt der ideelle Wert rapide. Patienten wechseln zu anderen Behandlern, Mitarbeiter orientieren sich neu, Kooperationspartner kündigen Verträge.Ein sorgfältig gestaltetes Testament kann Regelungen enthalten, die eine nahtlose Übergangsphase sichern. So kann festgelegt werden, dass ein angestellter Zahnarzt oder ein externer Vertreter die Behandlung fortführt, bis ein Käufer gefunden ist.

Schutz der Familie

Durch ein Testament lässt sich verhindern, dass fachfremde Angehörige ungewollt Mitunternehmer werden. Gleichzeitig kann geregelt werden, wie Pflichtteilsansprüche erfüllt werden, ohne die Liquidität der Praxis zu gefährden. Beispielsweise kann vorgesehen werden, dass nicht in der Praxis tätige Kinder eine Ausgleichszahlung aus anderem Vermögen erhalten, während ein zahnärztlich tätiges Kind die Praxis übernimmt.

Fehlen klare Regelungen, entstehen insbesondere, wenn erhebliche Vermögenswerte im Spiel sind, Konflikte über Bewertung, Verkaufspreis oder Weiterführung der Praxis. Ein präzise formuliertes Testament reduziert das Streitpotenzial erheblich. Die Benennung eines Testamentsvollstreckers kann zusätzlich sicherstellen, dass der letzte Wille unabhängig von familiären Spannungen umgesetzt wird.

Für Zahnärzte ist ein Testament somit kein optionales Dokument, sondern ein zentrales Instrument unternehmerischer Verantwortung. Es schützt die Familie vor finanziellen Risiken, erhält den Wert der Praxis und sichert die Versorgung der Patienten. Wer frühzeitig klare Regelungen trifft, vermeidet Unsicherheiten und schafft Stabilität. Eine individuelle rechtliche Beratung ist unerlässlich, um erbrechtliche, steuerliche und berufsrechtliche Aspekte aufeinander abzustimmen. So wird das Testament zu einem wirksamen Baustein der nachhaltigen Praxisplanung.


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