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Von dieser Digitalisierung profitieren alle Beteiligten

Dr. Rüdiger Schott über die neue Notdiensteinteilung der KZVB

Vom Notdienst ist fast jeder Zahnarzt in Bayern betroffen. Entsprechend groß ist das Interesse an der neuen Notdiensteinteilung. Wir sprachen mit Dr. Rüdiger Schott darüber, warum deren Digitalisierung überfällig war.

BZB: Wie erfolgte die Notdiensteinteilung bisher?

Schott: Die Notdiensteinteilung war für die Bezirksstellen ein sehr aufwendiger Prozess. Teilweise lieferten die Obleute Listen, die dann manuell in ein Programm eingetragen werden mussten. Jede Änderung musste ebenfalls durch die zuständige Bezirksstelle erfasst und eingegeben werden. Für mich war die Digitalisierung der Notdiensteinteilung überfällig.

BZB: Und wie genau sieht diese Digitalisierung aus?

Schott: Wir setzen jetzt eine Software ein, die bereits in anderen KZVen verwendet wird. Teil dieser Lösung sind ein Notdienstportal im internen Bereich von kzvb.de und eine Notdienst-App, die sogar einen Notrufbutton enthält. Zahnärzte können ihren Notdienst jetzt viel einfacher tauschen oder abgeben.

BZB: Was ist beim Tausch zu beachten?

Schott: Man sollte seinen Notdienst möglichst früh tauschen, damit wir das auf unserem Notdienstportal für die Patienten kommunizieren können. Es wäre ärgerlich, wenn ein Schmerzpatient in die falsche Praxis fährt. Tauschen können Zahnärzte innerhalb eines Bezirksstellenbereiches. Das sind die sieben Regierungsbezirke sowie München Stadt und Land. Notdienstbezirke gibt es keine mehr. Stattdessen werden die Praxen anhand von Radien eingeteilt. Diese unterscheiden sich je nach Bevölkerungs- und Zahnarztdichte.

„Die Digitalisierung der Notdiensteinteilung war überfällig“, meint Dr. Rüdiger Schott.

BZB: Heißt das, ein Zahnarzt aus Passau kann mit einem Kollegen aus Straubing tauschen?

Schott: Grundsätzlich ja. Die Software prüft automatisch, ob die Entfernung für die Patienten zumutbar ist. Wenn zwischen Straubing und Passau eine weitere Praxis eingeteilt ist, wäre ein solcher Tausch möglich.

BZB: Verringert sich durch die Neuorganisation auch die Notdienstbelastung für die einzelne Praxis?

Schott: In der Regel ja! Ab 2026 werden wir die Zahl der Notdienstpraxen um fast ein Drittel reduzieren. Das ist möglich, weil die Inanspruchnahme des Notdienstes seit 2015 um fast 20 Prozent zurückgegangen ist. Die Neuorganisation soll die Notdienstbelastung der Praxen reduzieren und auch für mehr Wirtschaftlichkeit sorgen. Ich bin zuversichtlich, dass letztlich alle Beteiligten profitieren werden: die Zahnärzte, das Praxispersonal, die Patienten und die Mitarbeiterinnen in den Bezirksstellen der KZVB.

BZB: Was ist zu tun, wenn man den Notdienst kurzfristig etwa wegen Krankheit nicht erbringen kann?

Schott: Um eine Vertretung muss sich der Zahnarzt auch in diesem Fall kümmern. Wenn die Änderung nicht mehr auf notdienst-zahn.de veröffentlicht werden kann, bleiben nur ein Aushang an der Praxistür und ein Text auf dem Anrufbeantworter.

BZB: Das Notdienstportal ist seit 15. September online. Wie sind die Reaktionen?

Schott: Überwiegend positiv! Die meisten Kollegen stimmen mir zu, dass die manuelle Einteilung ein Anachronismus war. Natürlich müssen sich die Zahnärzte erst an das Portal und die App gewöhnen. Aber bis 31. Dezember haben wir ja noch die alte Notdiensteinteilung. Wichtig: Eventuell bereits erfolgte Einteilungen für 2026 sind ungültig. Relevant ist nur noch die Einteilung in unserem Notdienstportal. Mein Appell an die Kollegen: Schauen Sie schon jetzt, wann Sie 2026 eingeteilt sind und kümmern Sie sich gegebenenfalls rechtzeitig um eine Vertretung!

BZB: Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Leo Hofmeier.