Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zuerst die gute Nachricht: Wir haben wieder Wachstum in Deutschland. Und jetzt die schlechte: Es findet praktisch nur im öffentlichen Dienst statt.
Der öffentliche Dienst wächst sogar schneller als die Bevölkerung. Möglicherweise glauben die verantwortlichen Politiker, von denen selbst ein Großteil aus dem öffentlichen Dienst stammt, so würden auch gleich unsere demografischen Probleme mit gelöst. Fast 30 Prozent der Bundestagsabgeordneten kommen aus dem öffentlichen Dienst, in den Landtagen liegt der Anteil mit über 40 Prozent in der Spitze deutlich höher.
Das Problem sind dabei nicht nur die unmittelbaren Kosten, sondern die negativen Auswirkungen in andere Sektoren. Zum einen gilt leider der jahrhundertealte Grundsatz: Jede Vorschrift hat einen Beamten, der sie erbittert verteidigt, weil er glaubt, dass andernfalls Chaos und Anarchie ausbrächen. Mehr Beamte bedeutet also auch mehr Bürokratie.
Zum anderen wirkt sich die höhere Zahl von Beamten absolut bremsend auf die Bereitschaft der Politik aus, den seit 38 Jahren eingefrorenen GOZ-Punktwert endlich anzupassen. Ende 2025 dürfte die Zahl der Beamten bei 1,8 Millionen gelegen haben, ein Zuwachs um acht Prozent in den letzten zehn Jahren. Dazu kommen noch beihilfeberechtigte Ehepartner, Kinder, Pensionäre und Hinterbliebene, so dass etwa 4,5 bis 5 Millionen Beihilfeberechtigte in den Haushalten der Finanzminister zu berücksichtigen sind. Diese Zahlen verdeutlichen, wie sehr der Staat davon profitiert, wenn der GOZ-Punktwert nicht angehoben wird.
Umso wichtiger wird die „Vereinbarung nach § 2 GOZ“. Sie bietet die rechtssichere Möglichkeit, Leistungen auch oberhalb des 3,5-fachen Steigerungssatzes zu berechnen. Kassenpatienten zahlen erheblich für Mehrkosten bei Füllungen und private Leistungen zu. Sie haben verinnerlicht, dass ein überlastetes und unterfinanziertes System nicht immer alle Leistungen gratis bereitstellen kann.
Es ist nur recht und billig, dass auch Beamte diesen Lernprozess durchlaufen. Wenn der Fiskus Geld bei der Beihilfe dadurch spart, dass er den GOZ-Punktwert auf dem Stand von 1988 hält, dann sind Eigenanteile der Beamten leider unvermeidlich. „Beihilfe“ bedeutet nicht Rundum-Sorglos-Vollversorgung. Da müssen verrutschte Maßstäbe wieder geradegerückt werden.
Ihr Dr. Dr. Frank Wohl
BLZK-Präsident