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So schützen Sie sich vor Einbrechern!

Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in München gibt Tipps für Zahnarztpraxen

Seit einigen Jahren kommt es im Bundesgebiet und im EU-Ausland immer wieder zu schadensträchtigen Einbrüchen, bei denen durch unbekannte Tätergruppen stets hochwertige zahnmedizinische Geräte entwendet werden. Zum Überwinden von Fenstern und Türen wird meist einfaches Hebelwerkzeug verwendet. Eingebrochen wird aus nachvollziehbaren Gründen häufig zur Nachtzeit oder an Wochenenden. In diesem Beitrag gibt die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums München Tipps, wie sich Inhaber von Zahnarztpraxen vor Einbrüchen schützen können.

Ein wirksames Sicherheitskonzept kann oftmals durch das Zusammenwirken mehrerer Sicherheitsbausteine erreicht werden:

  • Sicherungs- und Überwachungstechnik (mechanische Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen)
  • Personelle und organisatorische Maßnahmen
  • Sicherheitsbewusstes Verhalten/Nachbarschaftshilfe

Mechanische Sicherungen

Türen, Fenster und Fenstertüren sollten einbruchhemmend sein. Hier erreicht man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Produkte ab der Widerstandsklasse 2 nach DIN EN 1627 einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster beziehungsweise Türen werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen.

Vom äußeren Erscheinungsbild unterscheiden sich zum Beispiel einbruchhemmende Fenster nicht von „normalen“ Fenstern. Sollte der Einbau einbruchhemmender Produkte nicht infrage kommen, kann der Einbruchschutz auch in Bestandsgebäuden immer noch deutlich verbessert werden. Wichtig ist, dass die Nachrüstung fachgerecht und mit geprüften Produkten durchgeführt wird.

Sinnvolle Nachrüstmaßnahmen können mittels sogenannter „Pilzkopfzapfen“ (im Falz eingelassene Sicherheitsbeschläge nach DIN 18104 Teil 2) oder durch aufgeschraubte Produkte (z. B. Stangenverriegelung mit Bandsicherung nach DIN 18104 Teil 1) erfolgen.

Alternativ stellen auch sogenannte „Teleskopstangen“ nach DIN 18104 Teil 1 eine sinnvolle Absicherung dar. Bei Türen sollten mindestens Mehrfachverriegelungen und Bandsicherungen/Hintergreifhaken vorhanden sein.

Einbruchmeldeanlage (EMA)

Einbruchmeldeanlagen reagieren auf unberechtigtes Eindringen. In die elektrische Überwachung sollte dabei ein vorhandenes Wertbehältnis (Safe/Tresor) miteinbezogen werden.

Auch der richtigen Alarmierung kommt eine große Bedeutung zu. Ratsam ist es, mit der Projektierung und Installation der Einbruchmeldeanlage eine Firma zu beauftragen, die im Errichternachweis „Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ (Herausgeber: Bayerisches Landeskriminalamt) genannt ist.

Aufgrund der Kosten für die Anschaffung von Alarmsystemen und der Servicegebühr für Aufschaltungen werden auch vermehrt einfache Videosysteme eingesetzt, die dem Nutzer durch eine Push-Nachricht auf das Mobiltelefon eine Gefahrenmeldung anzeigen.

Von polizeilicher Seite ist es gängige Praxis, stets die bestmöglichen Sicherungsempfehlungen in geprüfter und zertifizierter Ausführung vorzustellen. Sofern sich die Nutzer von alternativen Lösungen über etwaige Nachteile und Einschränkungen (wie z. B. Empfangseinschränkungen, eigene ständige Erreichbarkeit) im Klaren sind, können auch durch eigene Überwachungsmaßnahmen beziehungsweise Ortungsmöglichkeiten von hochwertigen Gerätschaften polizeiliche Interventionsmaßnahmen (z. B. durch Anruf beim Polizeinotruf 110) initiiert werden.

Bargeld und medizinische Geräte

Ein etwaiger Bargeldbestand sollte möglichst gering gehalten und Geld zügig zur Bank gebracht werden. Falls dies nicht immer möglich ist, sollte die Aufbewahrung in einem geprüften Wertschutzschrank (Safe) erfolgen. Der Widerstandsgrad hängt von den aufzubewahrenden Werten beziehungsweise der Bargeldsumme ab. Das Behältnis muss zudem am Aufstellort gemäß Herstellerangabe befestigt werden.

Geräte sollten zudem markiert und registriert sein, um damit polizeiliche Fahndungsmaßnahmen zu unterstützen.

Tipp: Prüfen Sie, ob etwa im Internetauftritt der Praxis Fotos und konkrete Hinweise zu bestimmten medizinischen Geräten zwingend erforderlich sind, wecken Sie keine Begehrlichkeiten und geben Sie keine für die Tatvorbereitung hilfreichen Erkenntnisse preis!

Beratungsservice der Polizei

Da bei einem professionellen Sicherheitskonzept immer die speziellen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, sollten Sie den kostenlosen und individuellen Beratungsservice der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in München aufmerksam nutzen. Die polizeilichen Fachberater stellen vor Ort Schwachstellen fest und geben konkrete Ratschläge zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Für Anfragen und Terminvereinbarung kann folgende E-Mail-Adressse genutzt werden: beratungsstelle-muenchen@polizei.bayern.de.


TIPPS ZUR EINBRUCHSPRÄVENTION IM NETZ

Herstellerverzeichnisse für geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte (z. B. Fenster, Türen, Rollläden, Beschläge, Profilzylinder) sowie Fachfirmen (Adressenlisten) für

  • Mechanische Sicherungseinrichtungen
  • Überfall-/Einbruchmeldeanlagen
  • Videoüberwachungsanlagen

finden Sie im Internet: www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen (Rubrik: Beratung –Technische Beratung) oder unter Fachbetriebssuche: www.k-einbruch.de/fachbetriebssuche.