Liebe bayerische Zahnärztinnen und Zahnärzte,
mit vereinten Kräften ist es gelungen, den im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt für Kieferorthopädie zu streichen. Er wäre ein verheerender Eingriff in gewachsene Versorgungsstrukturen gewesen – und hätte bundesweit mehr als 920 000 Kinder und Jugendliche betroffen: mit längeren Wartezeiten, vor allem auf dem Land. Zudem hätte er Tür und Tor geöffnet für weitere Fachzahnarztvorbehalte in anderen Bereichen. Die Änderung ist also gut – und dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Meine feste Überzeugung ist: Der soziale Status darf nicht an den Zähnen ablesbar sein. Fakt ist, dass das bisher etablierte System nachweislich weder zu einer Über- noch zu einer Unterversorgung geführt hat. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil.
Es geht aber bei Weitem nicht nur um Kieferorthopädie, sondern um die zahnärztliche Versorgung insgesamt. In den kommenden Jahren erreicht ein erheblicher Teil der bayerischen Zahnärzteschaft das Ruhestandsalter, gerade auf dem Land. Für manche Landkreise ist das mehr als eine Personalfrage: Wenn eine Praxis ohne Nachfolge schließt, verschwindet oft die einzige zahnärztliche Versorgung im Umkreis mehrerer Kilometer. Wohnortnähe und kurze Wege sind auf dem Weg zum eigenen Zahnarzt ein sehr hohes Gut.
Im gesamten Freistaat wird deshalb händeringend nach Wegen gesucht, Praxen für den Nachwuchs attraktiv zu halten, oft gemeinsam mit der KZV, der Kammer und den Kommunen vor Ort. Die besten Lösungen entstehen dabei selten von außen, sondern durch die Beteiligten vor Ort. Diese Zusammenarbeit ist deshalb wichtiger als jede einzelne Fördermaßnahme allein.Die Gründe für den Rückgang sind vielschichtig. Jüngere Zahnärztinnen und Zahnärzte bevorzugen häufiger eine Anstellung statt eigener Niederlassung und meiden wirtschaftlich unsichere Standorte. Im Bereich der Hausärzte (und auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst) hat der Freistaat Bayern in einer sehr vergleichbaren Situation mit der Landarztquote reagiert. Auch für das stark zulassungsbeschränkte Zahnmedizinstudium halte ich eine analoge Landzahnarztquote für denkbar und diskussionswürdig. Ansetzen müssen wir zudem bei flexibleren Anstellungsmodellen, kommunal unterstützten Praxisgründungen und weniger Bürokratie beim Einstieg in die Selbstständigkeit
Ob Gesetzesvorhaben auf Bundesebene oder Sicherung der zahnärztlichen Versorgung vor Ort: Überall hat die Stimme der Selbstverwaltung großes Gewicht. Deshalb kommt der anstehenden Kammerwahl erhebliche Bedeutung zu. Je höher die Beteiligung, desto gewichtiger ist das Mandat für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter! Den Zahnmedizinern in Bayern, den ZFA und allen Mitgliedern der Praxisteams sage ich ein von Herzen kommendes Dankeschön für ihr tagtäglich so segensreiches Wirken für die Mundgesundheit der Menschen in unserem Land!
Ihr Bernhard Seidenath, MdL
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention des Bayerischen Landtages