Wie mache ich es richtig?
Die richtige Vermögensgestaltung zählt zu den wichtigsten Entscheidungen für Freiberufler. Gerade Zahnärztinnen und Zahnärzte verfügen oft über ein über Jahre aufgebautes Portfolio aus Praxis, Immobilien, Beteiligungen und Liquidität. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung vermeidet nicht nur Streit unter den Erben, sondern eröffnet auch wertvolle steuerliche Spielräume. Eine Standardlösung gibt es angesichts individueller Lebenssituationen nicht.
Testament ist mehr als eine Erbeinsetzung
Viele Ehepaare begnügen sich mit einem klassischen Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst danach erben. Das ist zwar unkompliziert, aber rechtlich und steuerlich oft unklug.
Durchdachte Testamentsgestaltungen bieten weit mehr Flexibilität. So lässt sich zwischen Vorerbschaft, Nacherbschaft und Vermächtnissen differenzieren. Ein Vermächtnis wendet bestimmten Personen einzelne Vermögenswerte zu, ohne sie zu Erben zu machen. Vor- und Nacherbschaften eignen sich, wenn Vermögen zunächst einer bestimmten Person dienen, später aber gezielt an weitere Familienmitglieder übergehen soll.
Besondere Vorsicht bei Patchworkfamilien
Patchworkkonstellationen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Ohne klare testamentarische Regelungen entsteht oft eine ungewollte Vermögensverteilung.
Werden Ehepartner, gemeinsame Kinder und Kinder aus früheren Beziehungen nicht ausdrücklich bedacht, führen unterschiedliche Erbquoten und Pflichtteilsansprüche schnell zu Spannungen. Individuelle Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Pflichtteilsverzichte sind hier essenziell.
Erbschaftsteuer von Anfang an mitdenken
Neben der Verteilungsfrage spielt die Steuer eine zentrale Rolle. Ehegatten und Kinder haben persönliche Freibeträge, die bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.
Das „Supervermächtnis“ als Steuerhebel
Eine sehr gute Möglichkeit im Rahmen der optimalen steuerlichen Testamentsgestaltung kann das Supervermächtnis sein. Es räumt dem länger lebenden Ehegatten nach dem ersten Erbfall größere Entscheidungsfreiheit ein. Der Partner kann flexibel bestimmen, welche Vermögenswerte aus dem Nachlass des Erstversterbenden den Kindern oder Abkömmlingen zukommen. So lässt sich die Verteilung optimal an die dann aktuelle familiäre und steuerliche Situation anpassen.
Vorweggenommene Erbfolge und Altersabsicherung
Schenkungen zu Lebzeiten zielen oft darauf ab, die Zehnjahresfrist zur Steuerersparnis zu nutzen. Dennoch gilt: Was übertragen ist, steht nicht mehr für die eigene Altersabsicherung zur Verfügung. Es sollten daher nur Werte weitergegeben werden, die entbehrlich sind. Koppeln lässt sich die Übergabe an Nießbrauchs- oder Wohnrechte sowie Rückforderungsrechte. Bei größeren Vermögen empfiehlt sich eine Kombination aus Schenkungen und Testament.
Maßgeschneiderte Gesamtstrategie
Die zentrale Frage lautet nicht nur „Schenken oder vererben?“, sondern verlangt eine maßgeschneiderte Strategie. Wer sein Vermögen geordnet übergeben möchte, sollte frühzeitig klären: Wer wird Erbe? Welche Versorgung braucht der Partner?
Welche Pflichtteile drohen? Und welche Freibeträge lassen sich nutzen? Eine sorgfältig geplante Kombination aus Erbeinsetzung, Vermächtnissen und vorweggenommener Erbfolge ermöglicht Lösungen, die weit über das Berliner Testament hinausgehen. Die beste Nachfolgeregelung entsteht im Dialog – lange bevor der Erbfall eintritt.
Wie Sie Vermögen sinnvoll übertragen, erfahren Sie bei unserem 15. Juristischen Zahnärztetag am 6. November 2026 in Bayreuth. Bei Interesse können Sie die Inhalte dieses und weiterer Vorträge unserer Homepage entnehmen, auf der auch die Anmeldung zu unserem von der BZÄK mit fünf Fortbildungspunkten zertifizierten Fortbildungstag möglich ist.
RECHTSANWÄLTIN DIANA WIEMANN-GROSSE
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