Qualitätsmanagement ist Pflicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Qualitätsmanagement (QM) wird vom Gesetzgeber explizit gefordert: Laut Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) sind Vertragszahnärzte und zahnärztliche Einrichtungen verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. In diesem Sinne müssen Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse der Zahnarztpraxis regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden. Manche Kolleginnen und Kollegen fürchten einen großen Aufwand bei unklarem geringem Nutzen. Doch hinter dem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement steckt vielmehr ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess.

Um die Zahnärztinnen und Zahnärzte bei diesem Prozess zu unterstützen, gibt es bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer seit 2006 das Referat Qualitätsmanagement. Erarbeitet wurden seither eine Vielzahl von Dokumenten, die direkt in der Praxis eingesetzt werden können. Der umfangreiche QM-Bereich enthält Musterdokumentationen sowie zahlreiche Hilfsmittel und Formulare zu unterschiedlichsten Arbeitsfeldern.

Um ein Beispiel zu nennen: die Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR). Sie wurde im Jahr 2021 eingeführt. Anfänglich herrschte viel Unklarheit über die Umsetzung in der eigenen Zahnarztpraxis. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn ich kein Eigenlabor betreibe? Was muss ich bei der Anfertigung von neuen zahntechnischen Arbeiten dokumentieren? Was ist eine Konformitätserklärung bzw. was muss darin aufgeführt werden?

Das QM Online bietet Informationen immer auf dem aktuellsten Stand. Und es stellt ein hervorragendes und leicht zu handhabendes System dar, das von den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten jederzeit abgerufen werden kann. Daher kann ich Kolleginnen und Kollegen nur raten: Nutzen Sie die Kompetenz des Referats Qualitätsmanagement und verbessern Sie damit Ihre praxisinternen Prozesse.

Ihre
Dr. Barbara Mattner
Vizepräsidentin der BLZK