Aufsuchende zahnmedizinische Betreuung: am besten mit Ihrer Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Foto: Dr. med. dent. Dirk Bleiel

Pflegebedürftige Senior/-innenin der Praxis

Medizinisch sinnvolle Konzepte, praxisnah umgesetzt und wirtschaftlich profitabel

Ein Beitrag von Dr. med. dent. Dirk Bleiel

Vier Punkte zum Umgang mit vulnerabler Klientel in Ihrer Praxis

Fragen Sie routinemäßig nach dem Pflegegrad bzw. nach einer Eingliederungshilfe: Rund 5,7 Millionen Patienten in Deutschland haben einen Pflegegrad und ca. 1 Millionen eine Eingliederungshilfe und sind damit anspruchsberechtigt für besondere zahnärztliche Leistungen nach § 22a SGB V.

Angenommen, Sie behandeln den Querschnitt der bundesdeutschen Bevölkerung, ist jeder 14. Patient in Ihrer Praxis anspruchsberechtigt.

Ein Pflegegrad oder auch eine Eingliederungshilfe ist nicht immer offensichtlich und wird regelmäßig nicht aktiv angegeben. Explizites Nachfragen nach einem Betreuer, Pflegegrad, einer Eingliederungshilfe oder einer Schwerbehinderung im Anamnesebogen ist sinnvoll. Ebenso wichtig sind Angehörige, der Hausarzt, eine Medikamentenliste und potenzielle Allergien. Eine Abfrage der vorhandenen Erkrankungen ist oft weniger zielführend und ungenau. Ein Konzil des Hausarztes ist dabei sicher sinnvoller.

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