Mit zehn Plakaten informierte der Gesundheitsladen München Patienten über die Rechte, die sie bei einer ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung haben.
Foto: KZVB

Patientenrechte – Ärztepflichten?

Ausstellung im Gesundheitsladen München

Patienten haben Rechte, Ärzte haben Pflichten? Das suggeriert zumindest der Titel einer Ausstellung, die bis Anfang August im Gesundheitsladen München zu sehen war. Doch bei genauerer Betrachtung wird klar: Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist keine Einbahnstraße.

Der Gesundheitsladen München berät seit über 40 Jahren Patienten, die Fragen zu ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen haben. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Leistungsumfang der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Bei fachlichen Fragen arbeitet der Gesundheitsladen eng mit der Patientenberatung der bayerischen Zahnärzte zusammen. Und diese Kooperation hat sich bewährt. Denn ein Großteil der Ratsuchenden kehrt nach entsprechender Aufklärung zum ursprünglichen Behandler zurück. Nur in wenigen Fällen kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen.

Welche Rechte Patienten haben, erläuterte die Ausstellung mit zehn Plakaten. Gestaltet hat sie der Illustrator und Grafiker Can Temizgezek. Die Texte sind bewusst in einfacher Sprache gehalten. Erfreulicherweise bemühen sich die Macher um eine objektive Schilderung der Rechtslage. So heißt es auf einem Plakat: „Der Arzt schuldet nicht den Erfolg der Behandlung“. Recht ausführlich wird auch die erforderliche Einwilligung des Patienten in die Behandlung erläutert. Gerade für Zahnärzte ist das bekanntlich ein neuralgischer Punkt. Denn immer wieder beschweren sich Patienten darüber, dass sie nicht ausreichend über die Kosten ihrer Behandlung informiert wurden. Spannend sind die Ausführungen zur ärztlichen Schweigepflicht. „Alles wissen, alles hören, nichts sagen“, heißt es dazu auf einem Plakat. Aber gerade die so wichtige Schweigepflicht könnte durch die elektronische Patientenakte demnächst ausgehöhlt werden (siehe Interview Seite 20). Erfreulicherweise subsummiert die Ausstellung Privatleistungen beim Zahnarzt nicht unter dem Begriff „Individuelle Gesundheitsleistungen“, die es nur bei Humanmedizinern gibt. Hier rät der Gesundheitsladen aber klar und deutlich: „Lassen Sie sich zu keiner Privatleistung drängen! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben!“ Zumindest die letzte Empfehlung könnte wiederum auch in der Zahnarztpraxis relevant sein. Denn: Wer nicht dokumentiert, verliert im Zweifel.

Das Fazit: Auch wenn die Ausstellung einen provokanten Titel hatte, bemüht sich der Gesundheitsladen München um eine neutrale und rechtssichere Information der Patienten. Er leistet damit einen Beitrag zum Vertrauensverhältnis zwischen (Zahn-)Arzt und Patient.


Leo Hofmeier