Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe, Sie sind mit Ihren Familien und Teams gut und sicher in ein gesundes und glückliches 2026 gestartet!
Stichwort Sicherheit im neuen Jahr: Eine wichtige Forderung der BLZK steht mit einem vom Bundesjustizministerium am 30. Dezember vorgelegten Gesetzentwurf vor der Umsetzung. Endlich wird uns als Angehörige der Heilberufe ein eigener Straftatbestand vor Gewalt schützen. Wer uns bei unserer beruflichen Tätigkeit durch Gewalt oder durch Drohung behindert, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Wer uns sogar tätlich angreift, für den beträgt die Mindeststrafe sechs Monate. Der neue § 116 Strafgesetzbuch schützt nicht nur uns Zahnärzte, sondern auch unser Praxispersonal einschließlich der Auszubildenden vor Gewalt und Drohung mit Gewalt.
Das ist überfällig, und das ist gut und richtig!
Sicherheit ist keine Nebensache. Sie ist Voraussetzung dafür, dass wir unseren Beruf mit der nötigen Ruhe, Professionalität und Menschlichkeit ausüben können. Der Staat hat diejenigen zu schützen, die Verantwortung übernehmen.
Gleichzeitig darf das Thema nicht auf das Strafrecht allein verengt werden. Eine gesellschaftliche Debatte über Respekt und Wertschätzung für die, die sich täglich um die Gesundheit anderer kümmern, ist ebenfalls notwendig.
Ebenso dürfen Kolleginnen und Kollegen gerade im Notdienst keinen Risiken ausgesetzt werden. Wir wissen aus Gesprächen mit Polizeiführern, dass es in den allermeisten Dienststellen Usus ist, am Wochenende und besonders zur Nachtzeit niemand in die Wache einzulassen, solange nur ein Polizist oder eine Polizistin dort sind. In diesen Fällen wird zuerst eine Funkstreife zur Wache zurückbeordert.
Was einem ausgebildeten und bewaffneten Polizeibeamten recht ist, muss beispielsweise einer Kollegin, die nachts um halb drei allein zu einem Schmerzfall in die Praxis gerufen wird und dann einer oder mehreren unbekannten Personen gegenübersteht, billig sein …
meint Ihr Dr. Dr. Frank Wohl
Präsident der BLZK