Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„wenn dir das Leben Zitronen schenkt, mach Limonade draus“, sagt der Optimist. Und genau das haben wir in Bayern getan. Denn die Vergütungsverhandlungen, die wir mit den Krankenkassen geführt haben, fanden unter denkbar schlechten Voraussetzungen statt. Über uns schwebte Lauterbachs „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“, das den Rahmen für Punktwert- und Budgeterhöhungen eng begrenzte. Durch die Wiedereinführung der strikten Budgetierung drohten Rückbelastungen in Millionenhöhe. Durch konstruktive Verhandlungen mit den Krankenkassen konnten wir das für 2023 vermeiden. Alle erbrachten Leistungen werden Ihnen vollumfänglich vergütet. Sofern sich die Abrechnungszahlen nicht massiv erhöhen, werden die Budgets auch 2024 reichen.
Das Budgetradar informiert Sie weiterhin tagesaktuell über den Stand der Budgetausschöpfung bei den einzelnen Krankenkassen. Ein weiteres „Tool“, das Ihnen und Ihrem Praxisteam die Arbeit erleichtert, ist das Abrechnungsradar. Dr. Maximilian Wimmer erklärt in diesem BZB, wie es Sie bei der Erbringung und Abrechnung von Leistungen unterstützt (Seite 44). Im Abrechnungsradar ist auch eine GOZ-Ampel integriert. Sie zeigt Ihnen, welchen GOZ-Steigerungsfaktor Sie ansetzen müssten, um auf das Bema-Honorar zu kommen. Und da wäre ich wieder bei den Zitronen. Denn die Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes seit 1988 hat Folgen. Bei Dutzenden von Behandlungen liegt das GOZ-Honorar mittlerweile unter den BemaPreisen – selbst beim 3,5-fachen Faktor! Die BLZK hat deshalb am 12. Juni zu Recht am Marienplatz demonstriert. Denn während wir als KZVB die Auswirkungen politischer Fehlentscheidungen durch Verhandlungen mit den Krankenkassen zumindest abmildern können, ist der GOZ-Punktwert zu 100 Prozent der Willkür des Gesetzgebers ausgesetzt. Und der lässt uns am ausgestreckten Arm verhungern. Eine Petition für eine Anpassung des GOZ-Punktwertes, die ich zusammen mit Dr. Claus Durlak im Deutschen Bundestag eingebracht habe, wurde im Petitionsausschuss mit den Stimmen der Ampelkoalition von der Tagesordnung gestrichen!
Eine weitere Lauterbach-Zitrone ist die Digitalisierung. Die geplante Umwandlung der gematik in eine Digitalagentur für Gesundheit mit hoheitlichen Rechten (Seite 34) ist ein erneuter Angriff auf die Selbstverwaltung. Sanktionen bei Nichtanbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) gibt es schon lange. Aber bislang waren die KZVen dafür zuständig. Und wir nutzten jeden Ermessensspielraum, den uns der Gesetzgeber lässt. Eine Digitalagentur wird den Druck auf die Praxen dagegen weiter erhöhen. Wie machen wir aus der TI-Zitrone trotzdem Limonade? Indem wir Sie bei der Umsetzung neuer technischer Vorgaben bestmöglich unterstützen. Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) ist ein gutes Beispiel für eine Digitalisierung, die funktioniert und einen echten Mehrwert mit sich bringt.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat also recht, wenn sie eine Stärkung der Selbstverwaltung fordert. Karl Lauterbach kann noch so viele Versorgungsverbesserungsgesetze erlassen – die Versorgung sichern nur wir in unseren Praxen. Ich danke deshalb allen Kolleginnen und Kollegen, die trotz schwieriger politischer Rahmenbedingungen jeden Tag den Sicherstellungsauftrag erfüllen. Sie machen auf ihre Art und Weise aus Lauterbachs Zitronen Limonade, die den Patienten schmeckt – selbstverständlich zuckerfrei!
Ihr
Dr. Rüdiger Schott
Vorsitzender des Vorstands der KZVB