Das Präsidium des VFB reagiert auf aktuelle Entwicklungen im (zahn-)medizinischen Bereich. Von links: die Vizepräsidenten Dr. Bruno Waldvogel, Prof. Dr. Hartmut Schwab, Dr. Markus Beck, Eva M. Reichart, Christian Schnurer, Dr. Thomas Kuhn, Franziska Scharpf und Alexander Lyssoudis sowie der Präsident des Dachverbandes, Michael Schwarz.

Klares Nein zu Fremdinvestoren!

Der VFB fordert Regelungen in den Freien Berufen

Der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) fordert gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen, um Fremdinvestoren von der Gründung und dem Betrieb von Niederlassungen der Freien Berufe auszuschließen. Explizit nennt der Dachverband der Freiberufler dabei Arzt- und Zahnarztpraxen, Anwalts- und Steuerkanzleien, Apotheken und Ingenieurs- und Architektenbüros. „Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht vor Mandanten-, Patienten- oder Kundeninteressen stehen“, heißt es in einer Resolution, die die Delegiertenversammlung des VFB Anfang November im Zahnärztehaus München einstimmig verabschiedete.

Dem Gemeinwohl verpflichtet

Die Resolution ist sowohl an das Bayerische Staatsministerium der Justiz als auch an das Bundesjustizministerium gerichtet und mit der Forderung verknüpft, für entsprechende Regelungen im Berufsrecht der verkammerten und nicht verkammerten Freien Berufe zu sorgen. Reine Profitorientierung hat nach Meinung des VFB dort nichts verloren, wo es um die Gesundheit von Menschen und um Fachberatung und Fachwissen von Spezialisten geht. Die Tätigkeit der Freien Berufe sei dem Gemeinwohl verpflichtet und nicht der Maximierung der Kapitalrendite. Nur so könne „eine flächendeckende wohnort- und zeitnahe Versorgung sowie der Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen und Angeboten der Daseinsvorsorge durch Expertinnen und Experten vor Ort auf höchstem Niveau sichergestellt“ werden, so die Entschließung im Wortlaut.

Reaktion auf alarmierende Entwicklung

Die Resolution ist eine Antwort des VFB-Präsidiums auf aktuelle Entwicklungen insbesondere im (zahn-)medizinischen Bereich, in dem sich investorengesteuerte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) immer mehr durchsetzen. Seit die Bundesregierung im Jahr 2004 die rechtliche Grundlage geschaffen hat, haben sich deutschlandweit mehr als 4 000 MVZ gebildet – vorrangig im städtischen Raum. Ein Fünftel dieser Neugründungen entfällt auf den Freistaat Bayern. Einige werden von Krankenhäusern geführt, andere von Berufsträgern und eine wachsende Zahl von privaten Investoren.

„Gegen die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen müssen wir uns schon alleine deshalb wehren, damit unsere Patientinnen und Patienten nicht zu Wertschöpfungsobjekten verkommen“, sagte der Präsident des Verbandes Freier Berufe und niedergelassene Zahnarzt, Michael Schwarz. „Die Freien Berufe übernehmen die Verantwortung für das Wohl von Patienten, Mandanten und Klienten und gegenüber der Gesellschaft und sie sorgen auch für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung.“ Damit das auch in Zukunft sichergestellt ist, wendet sich der VFB nun mit dieser einstimmig verabschiedeten Resolution an die Politik.

Dem VFB gehören 34 Mitgliedsorganisationen aus Bayern an, die wiederum knapp eine Million Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Biologen, Restauratoren und Künstler vertreten.

Redaktion

DIE RESOLUTION IM NETZ
Die Resolution unter der Überschrift „Fremdbesitzverbot erhalten!“ finden Sie auf der Website des Verbandes Freier Berufe in Bayern: www.freieberufe-bayern.de/wp-content/uploads/2022/11/Resolution-
Fremdbesitzverbot-erhalten-.pdf