Herausforderung für die Selbstverwaltung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

das Damoklesschwert „Budgetierung“ kehrt höchstwahrscheinlich zurück und zwar in verschärfter Form. Kritik an Lauterbachs Gesetzentwurf hagelt es von allen Seiten – auch von den Krankenkassen, deren Rücklagen weiter abgeschmolzen werden sollen. Mit Sorge blicke ich schon jetzt auf die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2023. Selbst wenn es uns gelingt, den Kassen klarzumachen, dass die Zahnärzte unter erheblichen Kostensteigerungen ächzen, ist das Erreichen angemessener Punktwert- und Budgeterhöhungen eine nie dagewesene Herausforderung – und das schon ohne die aktuelle Rekordinflation!

Die Grundlohnsummensteigerung als Ausgangspunkt für Punktwerterhöhung und Budgetfestlegung muss laut Gesetzentwurf 2023 um 0,75 und 2024 um 1,5 Prozent unterschritten werden – ein dicker Brocken! Wenn der Bundestag nicht wider Erwarten die Reißleine zieht, wird das „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ (ein schöner Name, um das besser zu verkaufen, was nicht funktionieren wird) am1. Januar 2023 in Kraft treten. Man darf sich schon fragen, warum in einem so wichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung akuter Geldmangel herrscht und an anderer Stelle Milliarden wie aus einer Wundertüte hervorgezaubert werden.

Jetzt schlägt die Stunde der Selbstverwaltung in den Vergütungsverhandlungen und der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KZVB bekommt eine neue Aktualität. Dessen Systematik ist zwar vereinzelt Anlass zur Kritik, aber gerade in solchen Zeiten ist er ein gutes und flexibles Steuerungsinstrument. Sollten sich bei einer Krankenkasse Budgetüberschreitungen abzeichnen, werden Sie rechtzeitig darüber informiert und können entsprechend handeln. Und zwar jede Praxis individuell.

Vielleicht geht aber auch alles gut und wir haben bei Beginn der Vergütungsverhandlungen genug Geld im System. Auch Juristen dürfen schließlich träumen.

Ihr Andreas Mayer

Hauptgeschäftsführer und Justitiar der KZVB