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Grünes Licht für PAR-Therapie

Bundesgesundheitsministerium bestätigt Analogabrechnung bei Privatpatienten

Bereits in der letzten BZB-Ausgabe empfahl der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Christian Berger, „die Analogisierung der gesamten PAR-Behandlungsstrecke“ bei der Parodontitis-Behandlung von Privatversicherten (siehe BZB 5/2022, S. 40 ff.). Schneller als erwartet folgte nun die offizielle Bestätigung durch das Bundesministerium für Gesundheit.

„Für die Sicherstellung einer leitliniengerechten Versorgung ist eine Anpassung der GOZ nicht erforderlich, da nicht im Gebührenverzeichnis der GOZ enthaltene Leistungen über den Weg der Analogabrechnung in Rechnung gestellt werden können“, schrieb das von Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) geführte Ministerium und beantwortete damit eine Anfrage des CSU-Bundestagsabgeordneten und Fachpolitischen Sprechers für Gesundheit, Stephan Pilsinger.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger ist Fachpolitischer Sprecher für Gesundheit. © Tobias Koch

Pilsinger bringt Stein ins Rollen

In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 11. Mai hatte sich der Münchner Bundestagsabgeordnete mit folgender Frage an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt: „Aus welchen Gründen entwickelt das BMG die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht analog zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) weiter, der seit Kurzem zum Beispiel eine neue Parodontitis-Strecke beinhaltet, obwohl dies im Sinne des Patientenschutzes und der Patientenversorgung nach Auffassung der einschlägigen zahnärztlichen und Patientenverbände dringend notwendig wäre?“

Das Ministerium verwies in seiner Antwort darauf, dass die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Einheitliche Bewertungsmaßstab (BEMA) voneinander unabhängige und hinsichtlich Rechtsgrundlage und Ausrichtung grundsätzlich unterschiedliche Vorgaben seien. „Daher ist eine ständige Anpassung der GOZ an den BEMA nicht zwingend erforderlich und im Hinblick auf den komplexen und langwierigen Novellierungsprozess der GOZ für einzelne Leistungen beziehungsweise Leistungskomplexe auch nicht sinnvoll“, so der Text im Wortlaut. Stattdessen machte das Ministerium auf den „Weg der Analogberechnung“ aufmerksam. Damit könnten Zahnärzte entsprechende Leistungen auch bei PKV-Patienten in Rechnung stellen, obwohl sie im Gebührenverzeichnis der GOZ fehlen. Die Bundeszahnärztekammer habe dazu bereits Abrechnungsempfehlungen veröffentlicht. Diese beträfen auch die von Pilsinger angesprochene Parodontitis-Versorgung bei Privatversicherten.

Gewichtiges Argument

Der Präsident der BLZK, Christian Berger, bewertet die schriftliche Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums als gewichtiges Argument in der Auseinandersetzung mit Kostenerstattern und als positives Signal für Zahnärzte und Privatpatienten. „Es ist erfreulich, dass das Ministerium mit seiner schriftlich vorliegenden Antwort die von der Zahnärzteschaft vorgeschlagene Übersetzung der PAR-Leitlinie in die GOZ quasi offiziell absegnet. Damit lässt sich eine wissenschaftlich fundierte Parodontitis-Therapie künftig auch für PKV-Patienten abbilden.“

Thomas A. Seehuber