Dr. Rüdiger Schott - Stv. Vorsitzender des Vorstands der KZVB

Editorial BZB – Ausgabe 1/22

2022 ist in Bayern ein standespolitisches „Superwahljahr“. Sie entscheiden darüber, wer Ihre Interessen in der KZVB, der BLZK und in den Zahnärztlichen Bezirksverbänden vertritt. Eines ist dabei besonders wichtig: eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Nur wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, haben wir die nötige Legitimation, um die berechtigten Anliegen des Berufsstandes gegenüber der Politik und den Krankenkassen weiterhin mit Nachdruck zu vertreten. Das ist uns in Bayern in den vergangenen Jahren als „Die bayerischen Zahnärzte“ recht gut gelungen. Im Moment stehen die Zahnärzte zwar nicht sehr weit oben auf der bundespolitischen Agenda, aber unter Karl Lauterbach kann sich das schnell ändern.

Noch wissen wir nicht, was die Ampelkoalition in der Gesundheitspolitik vorhat. Eines ist jedoch schon heute klar: Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wächst. Früher oder später muss die Politik reagieren. Sei es durch Beitragserhöhungen und/oder durch Leistungskürzungen. Klar ist auch: Wir Zahnärzte sind nicht die Kostentreiber im System. Unser Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stagniert. Die Gründe sind bekannt: Die befundorientierten Festzuschüsse haben die Ausgaben der Krankenkassen für Zahnersatz stabilisiert. Gleichzeitig haben sie die präventionsorientierte Zahnmedizin gefördert und die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt. Über 16 Millionen Deutsche haben mittlerweile eine private Zahnzusatzversicherung. Die neue PAR-Richtlinie ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine Zahnmedizin, die es den Patienten ermöglicht, ihre eigenen Zähne bis ins hohe Alter zu erhalten. Was wünschen wir uns also von der neuen Bundesregierung? Zugespitzt könnte man sagen: Lasst uns einfach in Ruhe unsere Arbeit machen! Und hört auf damit, uns Regelungen überzustülpen, die eigentlich für andere Bereich gedacht sind. Viele neue gesetzliche Vorgaben sind in der Zahnmedizin sinnentleert. Was haben wir von der elektronischen Patientenakte? Wie oft stellen wir eigentlich Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus? Warum brauchen wir eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung? Und warum können ausgerechnet Krankenhäuser Medizinische Versorgungszentren gründen, die zahnärztliche Behandlungen anbieten? Doch Politik ist bekanntlich kein Wunschkonzert und Kollateralschäden können auch die Körperschaften nicht immer gänzlich abwenden.

Ein aktuelles Beispiel dafür ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die – wenn die Politik nicht doch noch zur Vernunft kommt – Mitte März in Kraft tritt. In Krankenhäusern und Pflegeheimen haben sich deutlich mehr Beschäftigte bei der Berufsausübung infiziert als in unseren Praxen. Dennoch gilt die Impfpflicht auch für die Zahnärzte und ihre Mitarbeiter. Wir werden sehr genau beobachten, wie sie sich auf unseren Sicherstellungsauftrag auswirkt. Sollten Praxen gezwungen sein, wegen Personalmangel den Betrieb einzuschränken, muss die Politik gegensteuern. Die beste Lösung wäre jedoch eine allgemeine Impfpflicht. Sie kann am wirksamsten verhindern, dass impfskeptische Praxismitarbeiter in andere Branchen abwandern.

Ihr
Dr. Rüdiger Schott