Dr. Manfred Kinner, Mitglied des Vorstand der KZVB

Editorial BZB 4/2022

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

nach über zwei Jahren Pandemie und angesichts eines brutalen Krieges mitten in Europa fällt es schwer, sich in einem Editorial für das BZB auf das „Tagesgeschäft“ der zahnärztlichen Selbstverwaltung zu beschränken. Tausende von Geflüchteten haben es mittlerweile nach Deutschland geschafft. Ihre zahnmedizinische Versorgung ist zusätzlich zur Pandemie eine enorme Herausforderung, die wir aber alle gemeinsam bewältigen werden. Allen Kolleginnen und Kollegen, die Flüchtlinge zahnmedizinisch oder in anderer Weise versorgen, spreche ich schon heute den Dank und die Anerkennung des gesamten Berufsstandes aus.

Doch trotz dieser Krisen steht das gesundheitspolitische Rad nicht still. Die neue PAR-Richtlinie und die Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind weitreichende Änderungen, die im Praxisalltag umgesetzt werden müssen. Zu beiden Themen finden Sie Beiträge in diesem Heft. Bitte befolgen Sie unseren Appell zur korrekten Abrechnung der neuen PAR-Leistungen! Eine hohe Zahl fehlerhafter Abrechnungen und der daraus resultierende Verwaltungsaufwand gehen – gerade in Pandemiezeiten mit einer reduzierten KZVB-Verwaltung – zulasten aller Kolleginnen und Kollegen, die unsere KZVB mit ihren Beiträgen finanzieren! Wir gehen in diesem Heft auch auf das Rekorddefizit der GKV ein. So sehr die neuen Leistungen im Bema von PAR-Behandlungsstrecke bis UKPS für die gesetzlich Versicherten spürbare gesundheitliche Vorteile bringen und in diesem Sinne zu begrüßen sind, so wenig werden die Krankenkassen angesichts der zu erwartenden Millardendefizite leicht davon zu überzeugen sein, dass den Leistungen auch das angemessene, ungekürzte Honorar folgen muss. Hier stehen harte Verhandlungsrunden bevor.

Jetzt kommt es darauf an, dass wir uns peinlich genau an die Abrechnungsbestimmungen halten, um dem nachträglichen Abfischen von ehrlich erarbeitetem Honorar durch notleidende Krankenkassen über formale Fehler der Praxen vorzubeugen. Aus diesem Grunde lenken wir Ihr Augenmerk vermehrt auf diesen Fokus: Vermeiden von Abrechnungsfehlern und ausreichende Dokumentation. Dadurch schützen wir Sie am besten vor Honorarverlust. Eine Leistung abrechnen zu können, ist leider nur die eine Seite der Medaille, das Honorar von den Kassen erhalten und behalten zu können, die andere. Zusätzlich gilt für die neuen Bema-Leistungen: Wir müssen Erfolge erzielen! Denn eine bundesweite Evaluation der neuen Leistungen ist geplant und wird erfolgen. An einer sorgfältigen Dokumentation unserer täglichen Arbeit und des Behandlungserfolgses führt also auch hier kein Weg vorbei.

Auch wenn wir aktuell in schwierigen Zeiten leben und uns eine überbordende, staatliche Bürokratie samt Telematik, Praxisbegehungen oder Omnibusgesetzen traktiert, sollten wir nicht vergessen, dass wir dennoch in Frieden in einem Land mit demokratischer Grundordnung leben. Helfen wir also bestmöglich den Menschen, die durch einen totalitären Machthaber mit Krieg und Tod überzogen werden.

Ihr

Dr. Manfred Kinner

Mitglied des Vorstands der KZVB