Die Zukunft selbst gestalten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Initiative, die Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege (LAGP) ins Leben zu rufen, zeigen die bayerischen Zahnärzte einmal mehr, dass sie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Unsere Selbstverwaltung gestaltet.

Dazu passt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD, ob durch die Abschaffung des Kammerwesens ein Schaden entstünde. Der Tenor: Ohne das Kammersystem und die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft würden wichtige Funktionen der Selbstverwaltung verloren gehen. Die Schaffung alternativer Strukturen würde zudem höhere Kosten für die Betroffenen nach sich ziehen.

Das Kammerwesen und das System der funktionalen Selbstverwaltung seien zeitgemäß und sachgerecht. Beides habe sich in langer Tradition bewährt, heißt es in der Antwort. Die Kammern seien mit einer Vielzahl hoheitlicher Aufgaben betraut – unter anderem bei der Berufsaufsicht, der dualen Berufsbildung, bei Fortbildungsmaßnahmen sowie bei Sach- und Fachkundeprüfungen. Diese würden effizient wahrgenommen. Darüber hinaus würden sie regelmäßig ein umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot vorhalten, das von den Mitgliedern direkt in Anspruch genommen werden könne.

Das von der Bundesregierung geäußerte Vertrauen, ja Lob, für die Arbeit der Kammern nehme ich zum Anlass, um mich bei all denjenigen zu bedanken, die sich in der vergangenen Amtsperiode in der zahnärztlichen Selbstverwaltung – in den Bezirksverbänden, in der BLZK und in der KZVB – engagiert haben. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement haben sie dazu beigetragen, dass die politischen Entscheidungsträger unsere Selbstverwaltung als alternativlos ansehen. Als Präsident will ich mich insbesondere beim Vorstand für die stets konstruktive Zusammenarbeit bedanken, denn die allermeisten Vorstandsbeschlüsse wurden ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Leider war die Wahlbeteiligung bei der BLZK-Wahl 2022 noch niedriger als in der Vergangenheit. In einem Wahlbezirk kam es zudem zu erheblichen Verzögerungen beim Versand der Wahlunterlagen. Die Wahlordnung der BLZK sieht dafür Regularien – bis hin zu Neuwahlen – vor, die den Interessen aller Wahlberechtigten Rechnung tragen und zugleich die Funktionsfähigkeit der Kammer sichern. Am 3. Dezember kommt die neue Vollversammlung der BLZK zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, um unter anderem den Präsidenten, den Vizepräsidenten und vier weitere Vorstandsmitglieder aus dem Kreis der Delegierten zu wählen. Mit Blick auf den Vertrauensvorschuss, den wir in Rechtsprechung und Politik genießen, sollten wir unsere Probleme intern konstruktiv lösen und gemeinsam unsere Zukunft selbst gestalten.

Ihr

Christian Berger

Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer