Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat zu Recht eine Welle der Entrüstung in unserem Berufsstand ausgelöst. Schließlich hat die präventionsorientierte Zahnmedizin zu einer enormen Verbesserung der Mundgesundheit und zu Milliardeneinsparungen bei den Krankenkassen geführt. Unser Anteil an den GKV-Gesamtausgaben liegt ohne Zahnersatz bei unter fünf Prozent. Das hat sogar die von Bundesgesundheitsministerin Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit positiv hervorgehoben. Obwohl wir also erwiesenermaßen nicht die Kostentreiber im deutschen Gesundheitssystem sind, setzt die Politik auch bei uns den Rotstift an. Es ist halt viel einfacher, einmal mit dem Rasenmäher über alle Leistungsbereiche zu fahren, als mit gezielten Maßnahmen Einsparungen in besonders kostenintensiven Bereichen zu erzielen. Durch das geplante Moratorium für Punktwert- und Budgeterhöhungen stehen bis 2029 rund 180 Millionen Euro weniger für die Patientenversorgung in Bayern zur Verfügung. In dieser Zahl ist die Absenkung der Festzuschüsse für Zahnersatz noch nicht enthalten. Auch der Fachzahnarztvorbehalt und die Einführung von Pauschalen in der Kieferorthopädie werden dazu führen, dass weniger GKV-Gelder in die Zahnmedizin fließen.
Dennoch besteht kein Grund, jetzt in Pessimismus zu verfallen. Denn bei genauerer Betrachtung wird klar: Obwohl die Bundesgesundheitsministerin von einer gleichmäßigen Lastenverteilung spricht, geht diese Reform in der Zahnmedizin vor allem zulasten der Patienten. Die Versorgungslandschaft wird sich gerade im ländlichen Raum weiter ausdünnen. Weite Wege und lange Wartezeiten für einen Zahnarzttermin werden bald traurige Realität sein. Die kieferorthopädische Versorgung wird in Bayern zwar nicht zusammenbrechen, aber auch hier werden viele Eltern weit fahren müssen, wenn bei ihren Kindern Behandlungsbedarf besteht. Die Absenkung der Festzuschüsse trifft vor allem die Versicherten, die jeden Tag zur Arbeit gehen und Beiträge zahlen. Für die meisten Bürgergeldempfänger ändert sich dagegen nichts. Sie bekommen dank Härtefallregelung weiterhin 100 Prozent der Regelversorgung. Und natürlich werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit ihren GKV-Beiträgen auch nach der Reform die medizinische Versorgung von Transferempfängern subventionieren. Der Staat hat nämlich angeblich kein Geld, um die sogenannten versicherungsfremden Leistungen vollumfänglich zu finanzieren, obwohl die bereits erwähnte FinanzKommission genau das gefordert hat. Es dürfte klar sein, welche Partei der größte Nutznießer solcher politischer Entscheidungen ist.
Uns Zahnärzten bleibt nach dieser Gesundheitsreform gar nichts anderes übrig, als die Patienten noch stärker zur Kasse zu bitten. Mehr GOZ, weniger Bema – dazu gibt es keine Alternative, wenn wir unsere Praxen wirtschaftlich betreiben wollen. Schon heute schütteln viele meiner Patienten den Kopf, wenn sie sehen, wie wenig sie für ihren Zahnersatz von der Kasse bekommen. Die größte Gefahr, die vom BStabG ausgeht, ist aus meiner Sicht deshalb ein weiterer Exodus der Leistungsträger in die private Krankenversicherung. Immer weniger Leistungen bei immer höheren Beiträgen – da werden viele nicht mehr mitspielen. Den verbleibenden GKV-Versicherten kann man aus zahnärztlicher Sicht nur eines empfehlen: den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. Auf den Staat ist leider kein Verlass mehr.
Ihr Dr. Jens Kober
Mitglied des Vorstands der KZVB