Die Selbstverwaltung in Bayern funktioniert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesem BZB vergleicht eine Juristin das Vertragsarztrecht mit einem Fußballplatz. Man darf die Außenlinien nicht überschreiten, aber auf dem Platz selbst ist genügend Raum, um sich entfalten zu können (siehe Seiten 38–40). Dieses Bild trifft es ziemlich gut. Jeder einzelne Vertragszahnarzt und auch wir als Kassenzahnärztliche Vereinigung unterliegen den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V. Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich – so müssen die Leistungen sein, die wir erbringen. Doch was genau darunter zu verstehen ist, muss immer wieder aus Neue geklärt und definiert werden.

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Ampelkoalition den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen erneut reduziert. Die maximale Erhöhung der Punktwerte und der Gesamtvergütung (Budget) wurde den Krankenkassen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vom Gesetzgeber diktiert. Die Auswirkungen dieser strikten Budgetierung konnten Sie jeden Tag im Budgetradar der KZVB sehen: Ein tiefroter Balken stand da bei der AOK Bayern, der größten in Bayern tätigen Krankenkasse. Auch die Vergütungsverhandlungen und das von uns angerufene Landesschiedsamt waren überschattet von Lauterbachs Spargesetz.

Wir hielten es für unsere Pflicht, die Praxen und die Patienten frühzeitig über die sich abzeichnende Budgetüberschreitung bei der AOK Bayern zu informieren. Ich selbst habe von einem „Brandbeschleuniger für das Praxissterben“ gesprochen. Wer soll sich neu niederlassen, wenn er mit Honorarkürzungen rechnen muss? Und offensichtlich haben unsere klaren Worte auch bei der AOK Bayern etwas bewirkt. Nur so ist es zu erklären, dass die AOK Bayern nach der Entscheidung des Landesschiedsamtes erneut an den Verhandlungstisch zurückgekehrt ist. Gemeinsam konnten wir ein Ergebnis erzielen, das Ihnen die vollumfängliche Vergütung aller in 2023 erbrachten Leistungen garantiert. Auch 2024 wollen wir eine Budgetüberschreitung vermeiden. Näheres hierzu finden Sie im Interview auf Seite 10/11.

Die gütliche Einigung mit der AOK Bayern zeigt, dass die Selbstverwaltung in Bayern funktioniert. Die Vertragspartner sind in der Lage, gemeinsam die Auswirkungen versorgungsfeindlicher Gesetze abzumildern. Um beim Fußball zu bleiben: Wir haben die Außenlinien nicht überschritten, aber den Platz auf dem Spielfeld genutzt.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wie es nach 2024 weitergeht. Die Antwort: Das entscheidet der Wähler. Denn 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Wer danach Bundesgesundheitsminister sein wird, ist offen. Ich kann nur hoffen, dass der- oder diejenige erkennt, dass man ein Gesundheitssystem nicht kaputtsparen darf. Wenn wir die wohnortnahe Versorgung erhalten wollen, muss die Budgetierung ein für alle Mal abgeschafft werden. Nur so werden wir wieder ausreichend junge Kolleginnen und Kollegen finden, die bereit sind, eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen.

Am Ende dieses Editorials möchte ich Danke sagen. Danke an Sie alle, weil Sie uns während der gesamten Phase der Vergütungsverhandlungen unterstützt haben. Und danke an die AOK Bayern mit ihrer Vorstandsvorsitzenden Dr. Irmgard Stippler, dass sie ihrer Verantwortung für die Versorgung von fast 4,7 Millionen Versicherten gerecht wird.

Ihr

Dr. Jens Kober, Mitglied des Vorstands der KZVB