Dr. Dr. Wohl zum Fachzahnarztvorbehalt: Brutaler Angriff auf die zahnärztliche Approbation
Im Gesetzentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes versteckt sich ein besonders perfider Anschlag auf die Einheit unseres Berufsstandes: Kieferorthopädische Leistungen für gesetzlich Versicherte sollen künftig ausschließlich Fachzahnärzten für Kieferorthopädie vorbehalten sein. Ein faktisches Berufsverbot für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte, die seit Jahren und Jahrzehnten kieferorthopädisch tätig sind – mit existenziellen Folgen für ihre Praxen.
Ein Kommentar von Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK
Für ein Einsparvolumen von 60 Millionen Euro jährlich – das entspricht perspektivisch gerade einmal 0,14 Prozent der erwarteten Gesamtentlastung nimmt man verheerende Spätfolgen in Kauf. Unbehandelte KFO-Krankheitsbilder erschweren die Mundhygiene und können langfristig zu Karies und Gingivitis/Parodontitis oder auch zu CMD-Problemen führen.
Wenn Versorgung zur Frage des Wohnortes wird
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geht von 921 000 Jungen und Mädchen aus, die ihren Behandler verlieren werden – besonders im ländlichen Raum. Demnach wären in Bayern mehrere Landkreise kieferorthopädisch unterversorgt. Medizinische Versorgung darf aber nicht eine Frage des Wohnortes sein.
Der feine Unterschied zwischen berufsfähig und berufsfertig
Dem Vorschlag fehlt die fachliche Grundlage. Die Zahnmedizin ist in Deutschland als einheitlicher Heilberuf ausgestaltet. Die zahnmedizinische Ausbildung vermittelt grundlegende Kompetenzen in Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie aller Bereiche unseres Fachgebietes. Der approbierte Zahnarzt ist nicht nur berufsfähig, sondern rechtlich und praktisch berufsfertig, er darf seinen Beruf eigenverantwortlich ausüben, ohne dass irgendein Teilgebiet a priori ausgeschlossen wäre.
Natürlich wird und darf er nur solche Behandlungen vornehmen, für die er persönlich qualifiziert ist. Versorgungsqualität wird aber nicht durch formale Ausschlüsse, sondern durch Fort- und Weiterbildung, berufsrechtliche Sorgfaltspflichten, Haftungsverantwortung sowie rechtzeitige Überweisung bei Überschreitung der eigenen Kompetenzgrenzen sichergestellt.
Den Anfängen wehren!
Der geplante Fachzahnarztvorbehalt ist daher – über die aktuelle KFO-Thematik hinaus – ein brutaler Angriff auf unsere Approbation insgesamt. Unser Berufsstand muss jetzt geschlossen stehen wie eine Eins! Heute sind es KFO-Behandlungen, morgen vielleicht schon chirurgische, parodontale oder endodontische Therapien, die uns ohne Weiterbildung verboten werden!
Das Problem ist nicht nur eines der Kieferorthopäden oder von Absolventen von Masterstudiengängen oder anderer kieferorthopädisch tätiger Zahnärzte, es geht uns alle an – unabhängig von der aktuellen Betroffenheit. Es geht nicht um Partikularinteressen, sondern darum, gemeinsam den Anfängen drohender Spaltung der Zahnärzteschaft zu wehren!
Fatales Signal an den Nachwuchs
Und was für ein fatales Signal sendet der Gesetzgeber an den zahnärztlichen Nachwuchs: weniger Planungssicherheit, sinkende Attraktivität der Niederlassung. Gerade im ländlichen Raum, wo jede Praxis zählt, könnten sich junge Kolleginnen und Kollegen gegen eine eigene Praxis entscheiden und erfahrene früher ausscheiden.
Reformen sollen stabilisieren. Dieser Vorschlag jedoch gleicht keiner heilenden Therapie, sondern einem verletzenden Eingriff ohne Indikation – er ist sozusagen schwere Körperverletzung im Amt.