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„Beispiel für staatliche Zurückhaltung“

Dr. Gerhard Knorr war viele Jahre Abteilungsleiter im bayerischen Gesundheitsministerium. In der Selbstverwaltung hat er unter anderem als Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung Erfahrungen gesammelt. Der Vorstand der KZVB hat den promovierten Juristen zum Landeswahlleiter ernannt. Wir sprachen mit ihm über die neue Aufgabe.

BZB: Musste die KZVB viel Überzeugungsarbeit leisten, um Sie als Landeswahlleiter zu gewinnen?

Knorr: Während meiner gesamten beruflichen Tätigkeit in der Ministerialverwaltung war für mich stets maßgebend, dass der Staat nur dort regulierend eingreifen soll, wo dies unabweisbar erforderlich ist. Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist für mich ein sehr gutes Beispiel für staatliche Zurückhaltung. Die betroffenen Berufsorganisationen sind viel näher an den Problemen und damit auch besser in der Lage, Lösungen zu finden. Hierbei in bescheidenem Rahmen als Landeswahlleiter mitwirken zu können, betrachte ich als Vertrauensbeweis, wofür ich mich bedanke.

Dr. Gerhard Knorr leitet die Wahl zur Vertreterversammlung der KZVB. © KZVB

BZB: Welche Erfahrungen bringen Sie für dieses Amt mit?

Knorr: Vor sechs Jahren war ich schon einmal Landeswahlleiter bei der Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Ob die reibungslose Durchführung dieser Wahl eine Rolle gespielt hat, weiß ich nicht. Vielleicht war auch ein Aspekt, dass ich nach meiner Pensionierung immer wieder mit Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens betraut wurde, die sich aus sehr unterschiedlichen Positionen der Selbstverwaltungspartner ergaben. So war ich zuletzt der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.

BZB: Worauf müssen Sie als Landeswahlleiter achten?

Knorr: Zunächst gilt es festzuhalten, dass ich nicht alleine tätig bin, sondern zusammen mit dem Landeswahlausschuss. Dieser besteht aus vier Mitgliedern der KZVB, allesamt kompetente und erfahrene Mitglieder. Maßgebend ist zwangsläufig die exakte Durchführung der in der Wahlordnung vorgesehenen Schritte der Wahl. Die Wahlordnung ist gemäß der Satzung der KZVB von der Vertreterversammlung aufgestellt. Sie stellt gewissermaßen die rechtlichen Leitlinien dar. Aus ihr leiten sich die einzelnen Schritte ab. In der Wahlordnung ist festgelegt, dass die Wahlfrist spätestens bis zum 15. Juli des letzten Jahres der jeweiligen Amtsperiode zu enden hat. Von dieser Wahlfrist ausgehend bestimmen sich also die Termine für die einzelnen Schritte. Also ist zum Beispiel 77 Tage vor Beginn der Wahlfrist eine Wahlbekanntmachung herauszugeben, bis zum Tag 35 vor Beginn der Wahlfrist sind die Wahlvorschläge einzureichen. Beginnend mit der Herausgabe der Wahlbekanntmachung verringern sich somit die zeitlichen Abstände der Termine vor Beginn der Wahlfrist.

Ohne dass dies in der Wahlordnung eigens aufgeführt ist, müssen aber auch eine Menge technischer Arbeiten erledigt werden. All dies liegt in den sehr kompetenten Händen der Mitarbeiter der KZVB.

BZB: Welche Termine stehen schon fest?

Knorr: Der Termin für die Wahlfrist ist festgelegt und per Rundschreiben veröffentlicht. Wie bereits dargestellt, leiten sich von diesem Ausgangspunkt alle in der Wahlordnung festgelegten Termine ab. Der erste Termin ist die Herausgabe der Wahlbekanntmachung, auf die sich der Wahlausschuss schon verständigt hat. Hierin ist der Ablauf der Wahl bis zur erfolgreichen Durchführung als informationelle Hilfestellung für alle Wahlberechtigten enthalten.

BZB: Warum ist eine hohe Wahlbeteiligung wichtig?

Knorr: Ein Blick in die Satzung der KZVB belegt, in welcher Breite die Wahlberechtigten ihre Belange regeln können. Ausnahmsweise zitiere ich eine Vorschrift. In § 11 Abs. 13 der Satzung reicht das Aufgabenspektrum der Vertreterversammlung von Buchstabe a bis Buchstabe p. Dieses Maß an Mitwirkung verlangt zu ihrer Legitimation breite Beteiligung.

BZB: Was machen Sie denn nach der KZVB-Wahl?

Knorr: Ich bin ein begeisterter Leser. Hierfür hat die Zeit bisher nicht ausgereicht.

BZB: Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellt Leo Hofmeier.