Neue gesetzliche Regelung weitgehend umgesetzt
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind die Zulassungsausschüsse dazu verpflichtet, die Berufshaftpflichtversicherung aller Vertragszahnärzte zu überprüfen. Im April wurden deshalb mehr als 7 500 Praxen von den Zulassungsausschüssen gebeten, den Nachweis über ihre Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.
Alle bisher eingereichten Nachweise wurden bereits von den Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse geprüft. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die weit überwiegende Mehrheit der angeschriebenen Praxen konnte auf Anhieb den korrekten Nachweis erbringen. Angesichts der anfänglichen Schwierigkeiten, überhaupt eine korrekte Versicherungsbescheinigung vom Versicherer zu erhalten, ein großartiges Ergebnis, das bundesweit seinesgleichen sucht.
Sie haben Post
Bei einigen wenigen Praxen entsprach der nachgewiesene Versicherungsschutz noch nicht den gesetzlichen Vorgaben. Teilweise wurden auch ungeeignete Dokumente (Versicherungspolicen, Beitragsrechnungen, Eigenerklärungen, Maklerbestätigungen etc.) oder passwortgeschützte bzw. defekte Dateien übermittelt. Diese Praxen haben inzwischen ein Schreiben von ihrem Zulassungsausschuss erhalten, in dem das zugrunde liegende Problem sowie die Lösung beschrieben sind.
Ebenfalls Post vom Zulassungsausschuss haben Praxen erhalten, die noch überhaupt keinen Nachweis übermittelt haben.
Haben Sie im Mai ein solches „Erinnerungsschreiben“ Ihres Zulassungsausschusses erhalten? Wir empfehlen Ihnen dringend, der Bitte des Zulassungsausschusses nachzukommen.
Denn wie bereits vielfach kommuniziert, ist die gesetzlich angeordnete Folge eines nicht erbrachten Nachweises drastisch: Der Zulassungsausschuss muss das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Wirkung anordnen!
Noch ist Zeit, den Nachweis zu erbringen. Nutzen Sie sie!
War mein Nachweis OK?
Wenn Sie den Nachweis bis spätestens 05.05.2023 übermittelt und nach dem 05.05.2023 kein weiteres Schreiben Ihres Zulassungsausschusses erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass der Nachweis erfolgreich erbracht wurde. Wenn Sie sich wieder auf kzvb.de/bhv einloggen, wird Ihnen im Falle eines positiven Prüfergebnisses angezeigt, dass Sie ausreichend versichert sind.
Mayday, Mayday!
Sollten Sie sich trotz aufmerksamer Lektüre des Erinnerungsschreibens unüberwindbaren Problemen gegenübersehen, können Sie einen Notruf an die „BHV-Hotline“ absetzen. Sie erreichen diese zu den üblichen Geschäftszeiten unter 089 7441 999-888.
Maximilian Schwarz
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Stv. Leiter des Geschäftsbereiches Recht und Verträge