Der Andrang bei den Fortbildungsanbietern für die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische / -r Verwaltungsassistent / -in (ZMV) ist seit Jahren ungebremst. Die Ansprüche an diese Tätigkeit sind ebenso vielfältig wie umfangreich.
Der Bereich „Abrechnung“ nimmt mit etwa 42 Prozent der Unterrichtszeit zwar das zeitlich umfangreichste Fach in der Ausbildung ein, gleichzeitig entfällt jedoch der größere Anteil
auf den Bereich „Verwaltung“ mit all seinen Facetten. Während der Fortbildung ist mehr zu tun, als „nur“ die Abrechnung zu perfektionieren. Bei der Entscheidung für die Weiterqualifizierung zur / zum ZMV muss man bereits bedenken, dass ein entsprechendes Grundwissen schon zu Beginn Voraussetzung
ist. Im Unterricht werden die Abrechnungskenntnisse dann vertieft, erweitert und gefestigt.
Umsetzung in der Praxis
Von großem Nutzen ist es für die Teilnehmenden, ihr im Laufe
des Kurses neu erworbenes Wissen in der Praxis aktiv ein- und umzusetzen. Im Ergebnis soll eine/ein ZMV jederzeit in der Lage sein, auf eventuell auftretende Probleme in der Praxis adäquat zu reagieren und diese so weit wie möglich selbstständig zu lösen. Nicht nur in Zeiten von Corona ist es erforderlich, dass die Teilnehmer die Fähigkeit und den Willen mitbringen, eigenständig zu lernen. Während der Pandemie ist gemischtes Lernen angesagt, das heißt gegebenenfalls Online-Unterricht im Wechsel mit Präsenzveranstaltungen. Die reine Aneignung von Wissen geschieht zu Hause – unter anderem mithilfe von Online-Medien. Im Präsenzunterricht geht es darum, gemeinsam mit anderen über die Inhalte zu diskutieren und Fragen zu klären. In der Regel besteht im Rahmen des Online-Unterrichtes die
Möglichkeit, den entsprechenden Dozenten direkt Fragen zu stellen, die diese auch gleich aufgreifen und beantworten.
Doch warum handelt es sich bei der Weiterqualifizierung zur/ zum ZMV um eine Aufstiegsfortbildung mit Anspruch? Der Grund: Reines Auswendiglernen reicht nicht! Die beruflichen
Anforderungen, die an eine/einen ZMV gestellt werden, zeigen sich bereits während der Abschlussprüfung. Die mündliche Prüfung wird in Form eines bereichsübergreifenden Fachgespräches
abgehalten. Dabei erkennt man deutlich, ob die Prüflinge in der Lage sind, ihr theoretisches Wissen auch in der Praxis umzusetzen. Die letzten Prüfungen offenbarten teilweise große Diskrepanzen in den Leistungen zwischen dem schriftlichen Teil mit theoretischem Wissen und den erzielten Ergebnissen
im bereichsübergreifenden Fachgespräch, also bei der prak tischen Umsetzung des Erlernten.
Die Gesamtnote wird aus dem Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils mit sechs Prüfungsbereichen und dem Ergebnis des mündlichen Prüfungsteils unter Zugrundelegung eines Verhältnisses von 2:1 ermittelt. Das zeigt deutlich, welcher Anspruch und welche Gewichtung mit dem bereichsübergreifenden
Fachgespräch verbunden sind.
Die aktuellen Zahlen zur Prüfung und zur Erfolgsquote von ZMV wurden jüngst im ZFAplus veröffentlicht (BZBplus 12/2021). Bewerberinnen und Bewerber sollten sich dadurch aber nicht verunsichern lassen. Die Ergebnisse zeigen lediglich, dass bei der Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der BLZK
Anforderungen gestellt werden müssen, die eine Wertigkeit der erreichten Qualifikation widerspiegeln. Die Teilnehmenden erhalten ihr Zertifikat nicht, indem sie die Kursgebühr bezahlen. Entsprechendes Engagement und Wissen seitens der Prüflinge sind essenzielle Voraussetzungen, um diese Weiterbildung erfolgreich abzuschließen.
Mehr Verantwortung und neue Aufgaben
Es darf nicht übersehen werden, dass die Teilnehmenden mit dem erfolgreichen Abschluss zur /zum ZMV gleichzeitig auch einen Hochschulzugang erwerben. Dadurch haben sie die Möglichkeit, auch ohne Abitur an einer Hochschule in Deutschland zu studieren. Zudem fördert die Bayerische Staatsregierung
den erfolgreichen Abschluss mit einem Meisterbonus von zurzeit 2.000 Euro. Wer also in der Praxis Verantwortung und wichtige Aufgabengebiete übernehmen möchte, ist mit der Aufstiegsfortbildung zur /zum ZMV bestens qualifiziert.
Susanne Eßer
Stellvertretende Vorsitzende im Berufsbildungsausschuss ZFA der BLZK