Gesetzgeber berücksichtigt nur Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Jeweils 500 Millionen Euro stellt der Bund in diesem Jahr für die Auszahlung des Pflegebonus an Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bereit. Zahnmedizinische Fachangestellte gehen dagegen leer aus.
Das von den Fraktionen der Ampelkoalition vorgelegte und vom Gesundheitsausschuss überarbeitete Pflegebonusgesetz wurde im Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der drei Koalitionspartner, von CDU/CSU und AfD angenommen. Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke enthielten sich der Stimme. Seine Zustimmung signalisierte zwischenzeitlich auch der Bundesrat. Mit dem Regelwerk will der Gesetzgeber die besonderen Leistungen von Pflegekräften in der Corona-Pandemie würdigen.
Schwerpunkt auf Beatmungspatienten
Finanzmittel bekommen demnach Krankenhäuser, die 2021 besonders viele mit Sars-CoV-2 infizierte Beatmungspatienten behandeln mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im letzten Jahr über zehn infizierte Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt waren das 837 Krankenhäuser. Die Krankenhäuser geben den Bonus weiter an Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen in der Patientenversorgung sowie an Intensivpflegefachkräfte, die 2021 für mindestens 185 Tage in dem jeweiligen Krankenhaus beschäftigt waren. Dabei soll die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte um das 1,5-Fache höher ausfallen als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
In der Alten- und Langzeitpflege werden Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten spätestens bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in der Corona-Pandemie zu zahlen. Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus von bis zu 550 Euro. Andere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig waren, bekommen bis zu 370 Euro. Alle Boni sollen steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen möglich
Keine Mehrheit fand im Gesundheitsausschuss ein Antrag der Unionsfraktion, der unter anderem Bonuszahlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte einforderte. Allerdings können Beschäftigte in Zahnarztpraxen bis zum Jahresende von dem ebenfalls von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Corona-Steuerhilfegesetz profitieren. Es sieht vor, dass Arbeitgeber von Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, ihren Angestellten in diesem Jahr bis zu 4.500 Euro Prämie auszuzahlen. Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber war zuvor vom Finanzausschuss von den ursprünglich vorgesehenen 3.000 auf 4.500 Euro angehoben worden. Damit sind jetzt auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt.
Erweitert wurde außerdem der berechtigte Personenkreis. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können ab sofort auch Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Mitarbeitende bei Rettungsdiensten bekommen.
Thomas A. Seehuber